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Absenzen haben schriftlich bis spätestens 24 Stunden vor Probenbeginn mit Begründung zu erfolgen.

Grundsätzlich gelten alle später eingehenden Entschuldigungen als unentschuldigt und sind bussenpflichtig (CHF. 20.–).

Nachträgliche Entschuldigungen sind in jedem Fall schriftlich detailliert und plausibel innert 3 Arbeitstagen zu begründen.

Über die Akzeptanz einer später eingereichten Entschuldigung (Krankheit, Notfall) entscheidet der Offiziersrapport. 

Die Entschuldigungen haben an die Adresse des Fouriers zu erfolgen: 

Post:   Markus Würsch, Gotthardstrasse 33, 6353 Weggis

E-Mail: fourier(at)fw-see.ch

oder mit nachstehendem Formular:

zum Formular